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BRAO § 117a Verteidigung

Bundesrechtsanwaltsordnung

Auf die Verteidigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren ist § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7 und 9 der Strafprozeßordnung nicht anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwSt (B) 8/23
8. August 2024
AnwSt (B) 8/23 8. August 2024
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 ZU 22/07
21. November 2008
1 ZU 22/07 21. November 2008