Auf die Verteidigung im anwaltsgerichtlichen Verfahren ist § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6, 7 und 9 der Strafprozeßordnung nicht anzuwenden.
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BRAO § 117a Verteidigung
Bundesrechtsanwaltsordnung
Referenzen
Zitiert von
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwSt (B) 8/23
8. August 2024
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AnwSt (B) 8/23 | 8. August 2024 |
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Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 ZU 22/07
21. November 2008
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1 ZU 22/07 | 21. November 2008 |