Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Anwaltsgericht seinen Sitz hat (§ 119 Abs. 2), nimmt in den Verfahren vor dem Anwaltsgericht die Aufgaben der Staatsanwaltschaft wahr.
BRAO § 120 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
Bundesrechtsanwaltsordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 149/15
8. September 2015
|
8 ME 149/15 | 8. September 2015 |