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BRAO § 210 Bestehenbleiben von Rechtsanwaltskammern

Bundesrechtsanwaltsordnung

Am 1. September 2009 bestehende Rechtsanwaltskammern, die ihren Sitz nicht am Ort eines Oberlandesgerichts haben, bleiben bestehen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 56/15
20. Juni 2016
AnwZ (Brfg) 56/15 20. Juni 2016