BRAO § 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags

Bundesrechtsanwaltsordnung

Der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, muß die Ablehnung unverzüglich erklären. Er hat den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung dieser Erklärung entsteht.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwZ (Brfg) 61/17
18. Juni 2018
AnwZ (Brfg) 61/17 18. Juni 2018
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 124/14
30. Juni 2015
28 U 124/14 30. Juni 2015