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BRAO § 56 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Bundesrechtsanwaltsordnung

(1) In Aufsichts- und Beschwerdesachen hat der Rechtsanwalt dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder einem beauftragten Mitglied des Vorstandes Auskunft zu geben sowie auf Verlangen seine Handakten vorzulegen oder vor dem Vorstand oder dem beauftragten Mitglied zu erscheinen. Das gilt nicht, wenn und soweit der Rechtsanwalt dadurch seine Verpflichtung zur Verschwiegenheit verletzen oder sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung oder Vorlage seiner Handakten die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat, einer Ordnungswidrigkeit oder einer Berufspflichtverletzung verfolgt zu werden und er sich hierauf beruft. Der Rechtsanwalt ist auf das Recht zur Auskunftsverweigerung hinzuweisen.

(2) In Vermittlungsverfahren der Rechtsanwaltskammer hat der Rechtsanwalt auf Verlangen vor dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer oder einem beauftragten Mitglied des Vorstandes zu erscheinen. Das Erscheinen soll angeordnet werden, wenn der Vorstand oder das beauftragte Vorstandsmitglied nach Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass hierdurch eine Einigung gefördert werden kann.

(3) Der Rechtsanwalt hat dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen,

1.
daß er ein Beschäftigungsverhältnis eingeht oder daß eine wesentliche Änderung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses eintritt,
2.
daß er dauernd oder zeitweilig als Richter, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit verwendet wird,
3.
daß er ein öffentliches Amt im Sinne des § 47 Abs. 2 bekleidet,
4.
dass er Mitglied eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer Berufsausübungsgesellschaft nach der Patentanwaltsordnung oder dem Steuerberatungsgesetz ist.
Dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer sind auf Verlangen die Unterlagen über ein Beschäftigungsverhältnis vorzulegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 6/25
10. Oktober 2025
2 AGH 6/25 10. Oktober 2025
Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 13/24
10. Oktober 2025
2 AGH 13/24 10. Oktober 2025
Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 11/24
13. Juni 2025
2 AGH 11/24 13. Juni 2025
Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 3/25
13. Juni 2025
2 AGH 3/25 13. Juni 2025
Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 5/25
13. Juni 2025
2 AGH 5/25 13. Juni 2025
Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 03/23
7. März 2025
2 AGH 03/23 7. März 2025
Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 43/24
14. Februar 2025
1 AGH 43/24 14. Februar 2025
Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 10/24
6. Dezember 2024
2 AGH 10/24 6. Dezember 2024
Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 5/24
23. August 2024
2 AGH 5/24 23. August 2024
Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 6/24
23. August 2024
2 AGH 6/24 23. August 2024