BRAO § 75 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes

Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.

Referenzen

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