Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Arbeitsschutz und Unfallverhütung, - 2.
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Umweltschutz, - 3.
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Ausführen von Hygienemaßnahmen, - 4.
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Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften, - 5.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, - 6.
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Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen, - 7.
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Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe, - 8.
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Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe, - 9.
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Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren, - 10.
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Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen, - 11.
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Vergären der Maischen, - 12.
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Destillieren des Roh- und Feinbrands, - 13.
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Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrands, - 14.
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Verwerten der Schlempe.