In Verschlussbrennereien ist zum Feinbrand ein besonderes Brenngerät (Feinbrenngerät) zu benutzen.
BrennO 1998 § 16
Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung)
Referenzen
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In Verschlussbrennereien ist zum Feinbrand ein besonderes Brenngerät (Feinbrenngerät) zu benutzen.
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