Die Bundesmonopolverwaltung gibt den Grundpreis (§ 65 des Gesetzes) und die Abzüge und Zuschläge (§§ 66 bis 74 des Gesetzes) im Bundesanzeiger und durch Rundschreiben bekannt.
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BrennO 1998 § 214
Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung)
Referenzen
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