BrennO 1998 § 214

Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung)

Die Bundesmonopolverwaltung gibt den Grundpreis (§ 65 des Gesetzes) und die Abzüge und Zuschläge (§§ 66 bis 74 des Gesetzes) im Bundesanzeiger und durch Rundschreiben bekannt.

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