BRGO 1966 § 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse

Geschäftsordnung des Bundesrates

Der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von