(Inkrafttreten)
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
BrucelloseV § 25
Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.