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Brüssel-Ia-VO Art. 81 Artikel 81

VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES — vom 12. Dezember 2012 — über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — (Neufassung)

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 10. Januar 2015, mit Ausnahme der Artikel 75 und 76, die ab dem 10. Januar 2014 gelten.

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Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Kartellsenat) - 11 U 68/23 (Kart)
22. April 2025
11 U 68/23 (Kart) 22. April 2025