Der Beitragssatz für das Jahr 1994 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,2 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,5 vom Hundert.
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BSV 1994 § 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1994, zur Siebten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 1994
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