Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
BSV 1994 § 10 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1994, zur Siebten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und über maßge
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