Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Januar 1994 an für Arbeitsunfälle, für die § 1151 der Reichsversicherungsordnung anzuwenden ist, zwischen 376 Deutsche Mark und 1.506 Deutsche Mark monatlich.
BSV 1994 § 4 Pflegegeld
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1994, zur Siebten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet und über maßge
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