BSV 1997 § 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1997 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1997

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1997 monatlich 328 Deutsche Mark.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1997 monatlich 282 Deutsche Mark.

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