BSV 1998 § 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1998 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1998

Der Beitragssatz für das Jahr 1998 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 20,3 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,9 vom Hundert.

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