Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 4).
BTGO 1980 § 105 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Referenzen
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