Namentliche Abstimmung ist unzulässig über
- a)
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Stärke des Ausschusses, - b)
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Abkürzung der Fristen, - c)
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Sitzungszeit und Tagesordnung, - d)
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Vertagung der Sitzung, - e)
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Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache, - f)
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Teilung der Frage, - g)
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Überweisung an einen Ausschuß.