Der Ausbildungsberuf Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin wird staatlich anerkannt.
BühnenM/PlastAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.