BühnenM/PlastAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin

Der Ausbildungsberuf Bühnenmaler und -plastiker/Bühnenmalerin und -plastikerin wird staatlich anerkannt.

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