Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

Butt/KäseuaPrV Anlage I (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)

Verordnung über Preisnotierung, Preisermittlung und Preiserhebung für Milcherzeugnisse

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1024)

1.
Markenbutter
geformt in Alu-Folie, 250 g
lose in 25 kg-Blocks
2.
Käse
Gouda (zwei Monate alt) 45 % und 48 % Fett i. Tr.
Edamer 40 % Fett i. Tr.
Emmentaler 45 % Fett i. Tr.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.