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BVerfGG § 18

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, wenn er

1.
an der Sache beteiligt oder mit einem Beteiligten verheiratet ist oder war, eine Lebenspartnerschaft führt oder führte, in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder
2.
in derselben Sache bereits von Amts oder Berufs wegen tätig gewesen ist.

(2) Beteiligt ist nicht, wer auf Grund seines Familienstandes, seines Berufs, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.

(3) Als Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 gilt nicht

1.
die Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren,
2.
die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer Rechtsfrage, die für das Verfahren bedeutsam sein kann.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen - Vf. 92-IV-25 (HS)/Vf. 93-IV-25 (e.A.)
15. Januar 2026
Vf. 92-IV-25 (HS)/Vf. 93-IV-25 (e.A.) 15. Januar 2026
Urteil vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 508/21
15. Juli 2025
2 BvR 508/21 15. Juli 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 246/23, 2 BvR 1847/23
12. Mai 2025
2 BvR 246/23, 2 BvR 1847/23 12. Mai 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 246/23
12. Mai 2025
2 BvR 246/23 12. Mai 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 505/24
12. Mai 2025
2 BvR 505/24 12. Mai 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 310/25
17. März 2025
2 BvR 310/25 17. März 2025
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 25/23
14. Januar 2025
2 BvC 25/23 14. Januar 2025
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2095/23
25. November 2024
1 BvR 2095/23 25. November 2024
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 965/24
2. August 2024
2 BvR 965/24 2. August 2024
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 475/24
22. Mai 2024
2 BvR 475/24 22. Mai 2024