BVFG § 98 Erschleichung von Vergünstigungen

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 115/20
30. September 2021
11 A 115/20 30. September 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 177/16
20. Dezember 2016
1 StR 177/16 20. Dezember 2016