Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben tatsächlicher Art macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen Rechte oder Vergünstigungen, die Spätaussiedlern vorbehalten sind, zu erschleichen.
BVFG § 98 Erschleichung von Vergünstigungen
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 115/20
30. September 2021
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11 A 115/20 | 30. September 2021 |
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 177/16
20. Dezember 2016
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1 StR 177/16 | 20. Dezember 2016 |