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BWahlG § 16 Wahltag

Bundeswahlgesetz

Der Bundespräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Wahltag muß ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Hessischer Verwaltungsgerichtshof (8. Senat) - 8 B 1929/21
22. September 2021
8 B 1929/21 22. September 2021
Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 20 L 4679/17
22. September 2017
20 L 4679/17 22. September 2017