In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
BWahlG § 5 Wahl in den Wahlkreisen
Bundeswahlgesetz
Referenzen
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