BWahlGV § 20 Inkrafttreten

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von