BWaldG § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

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