Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §§ 15 bis 40 und 41a erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
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BWaldG § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Referenzen
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