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BWO 1985 Anlage 11 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 4)

Bundeswahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 19;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



<B>Vorderseite des Wahlbriefumschlags</B>
hellrot (maschinenlesbar)
Ausgabestelle: ............................................................................................
                                                (Gemeindebehörde, Ort)
Wahlschein-Nr.:


Unentgeltliche
Beförderung in
Deutschland
durch

______________________________________________________Wahlbezirk: ..................................................................................................WahlbriefAn.............................................................................................................................................................................................................................................


<B>Rückseite des Wahlbriefumschlags</B>

In diesen Wahlbriefumschlag
müssen Sie einlegen
1.den Wahlscheinund2.den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlagmit dem darin befindlichen Stimmzettel.Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben.Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens
am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen
Empfänger eingeht!
Der Wahlbrief kann auch dortabgegeben werden.Die Versendung durch ………………… innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ist unentgeltlich.

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