BWO 1985 Anlage 13 (zu § 34 Abs. 1)

Bundeswahlordnung

( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 22 - 23; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote )

              
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An den I Sämtliche Angaben I
Kreiswahlleiter I in Maschinen- oder I
..................................... I Druckschrift I
..................................... ----------------------
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Kreiswahlvorschlag
der 1) .................................................................
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am ................................
im Wahlkreis ...........................................................
(Nummer und Name)
1. Auf Grund der §§ 18ff. des Bundeswahlgesetzes und des § 34 der
Bundeswahlordnung wird als Bewerber vorgeschlagen:
Familienname: ......................................................
Vornamen: ..........................................................
Geburtsdatum: ......................................................
Geburtsort: ........................................................
Beruf oder Stand: ..................................................
Anschrift (Hauptwohnung)
Straße, Hausnummer: ................................................
Postleitzahl, Wohnort: .............................................
2. Vertrauensperson für den Kreiswahlvorschlag ist:
....................................................................
(Familienname, Vornamen)
....................................................................
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)
Stellvertretende Vertrauensperson ist:
....................................................................
(Familienname, Vornamen)
....................................................................
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)
3. Dem Kreiswahlvorschlag sind .......... Anlagen beigefügt, und zwar
a) Zustimmungserklärung des Bewerbers mit der Versicherung an Eides statt
zur Parteimitgliedschaft des Bewerbers einer Partei,
b) Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers,
c) .................... Unterstützungsunterschriften mit dem
Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner des Kreiswahl-
vorschlages 2), soweit diese nicht als Mitglied des Vorstandes
des Landesverbandes einer Partei oder, wenn Landesverbände nicht
bestehen, als Mitglieder von Vorständen der nächstniedrigen
Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnen,
d) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der
Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versicherung an
Eides statt (§ 21 Abs. 6 des Bundeswahlgesetzes) 3),
e) der Nachweis, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche
Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 4)

..................., den .............

(Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes
der Partei 4) oder von drei Wahlberechtigten 5))

...................... ...................... ......................

...................... ...................... ......................
(Vor- und Familienname (Vor- und Familienname (Vor- und Familienname
in Maschinen- oder in Maschinen- oder in Maschinen- oder
Druckschrift und Druckschrift und Druckschrift und
handschriftliche handschriftliche handschriftliche
Unterschrift) Unterschrift) Unterschrift)

...................... ...................... ......................
(Funktion) 6) (Funktion) 6) (Funktion) 6)

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1) Name der Partei und Anschrift (i.d.R. des Landesverbandes) sowie
ihre Kurzbezeichnung. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3
des Bundeswahlgesetzes) ist als Bezeichnung das Kennwort anzugeben.
2) Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes)
und bei Kreiswahlvorschlägen von solchen Parteien, die im Deutschen
Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf
Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf
Abgeordneten vertreten waren.
3) Nur bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien.
4) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei
Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem
Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, oder wenn Landesverbände
nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen
Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt,
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein,
oder es muss der Nachweis beigefügt werden, dass dem
Landeswahlleiter eine entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten
Vorstände vorliegt.
5) Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes)
haben drei Unterzeichner ihre Unterschriften auf dem Kreiswahl-
vorschlag selbst zu leisten.
6) Entfällt bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des
Bundeswahlgesetzes); stattdessen sind hier Familienname, Vornamen,
Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der in Anmerkung 5
bezeichneten Unterzeichner des Wahlvorschlages anzugeben, damit
diesen ihre Wahlrechtsbescheinigungen zugeordnet werden können.

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