Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

DDG § 4 Zulassungsfreiheit

Digitale-Dienste-Gesetz

Das Anbieten von digitalen Diensten ist im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Endurteil vom Landgericht Memmingen - 13 S 850/25
26. November 2025
13 S 850/25 26. November 2025
Endurteil vom Landgericht Memmingen - 14 S 805/25
26. November 2025
14 S 805/25 26. November 2025