DiätV § 27a

Verordnung über diätetische Lebensmittel

Soweit in dieser Verordnung auf die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung oder Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung verwiesen wird, ist die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung in der bis zum 12. Juli 2017 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von