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DiplBezÜbkG Art 3

Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).

Referenzen

  • § 14 1x (nicht zugeordnet)

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