Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit kann
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in ein anderes Richteramt mit gleichem Endgrundgehalt, - 2.
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in den einstweiligen Ruhestand oder - 3.
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in den Ruhestand
Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit kann
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (10. Senat) - 10 A 10805/08
30. Januar 2009
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10 A 10805/08 | 30. Januar 2009 |