Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
DRiG (XXXX) §§ 113 bis 118 (weggefallen)
Deutsches Richtergesetz
Dieser Paragraph ist weggefallen.
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.