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1. Ausbildungsjahr
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- 1)
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In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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und wahlweise aus der Berufsbildposition 10 Foto
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oder aus der Berufsfeldposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
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zu vermitteln. - 2)
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In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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und wahlweise aus der Berufsfeldposition 10 Foto
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oder aus der Berufsfeldposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
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zu vermitteln. - 3)
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In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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zu vermitteln. -
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2. Ausbildungsjahr
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- 1)
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In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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und aus der Berufsfeldposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
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zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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und wahlweise aus der Berufsfeldposition 10 Foto
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oder aus der Berufsfeldposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
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fortzuführen. - 2)
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In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
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zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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fortzuführen. - 3)
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In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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fortzuführen. -
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3. Ausbildungsjahr
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- 1)
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In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
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zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
-
und wahlweise aus der Berufsbildposition 10 Foto
-
oder aus der Berufsbildposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
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fortzuführen. - 2)
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In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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und wahlweise aus der Berufsbildposition 10 Foto
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oder aus der Berufsbildposition 11 chemisch-technische Waren, Pflanzenschutz
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fortzuführen. - 3)
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In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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zu vermitteln und die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
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fortzusetzen.