(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:
- 1.
-
der Rundfunkrat, - 2.
-
der Verwaltungsrat, - 3.
-
der Intendant.
(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.
(3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.