DWG § 24 Organe

Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"

(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:

1.
der Rundfunkrat,
2.
der Verwaltungsrat,
3.
der Intendant.

(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.

(3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.

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