Die Mitglieder der Gremien haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.
DWG § 30 Kostenerstattung
Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.