DWG § 30 Kostenerstattung

Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"

Die Mitglieder der Gremien haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Das Nähere regelt die Satzung.

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