DWG § 57 Bekanntmachungen

Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"

Der festgestellte Wirtschaftsplan und der festgestellte Jahresabschluss der Deutschen Welle werden von ihr unverzüglich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von