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EALG Art 13 Inkrafttreten

Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft. Artikel 10 Nr. 10 und Artikel 12 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.

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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (29. Kammer) - 29 K 368.18
20. Juli 2022
29 K 368.18 20. Juli 2022