Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, - 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
-
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
-
Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, - 6.
-
Auswählen, Vorbereiten, Handhaben und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, - 7.
-
Planen von Arbeitsabläufen, - 8.
-
Messen und Kennzeichnen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, - 9.
-
Gestalten und Darstellen von Schmuck und Gerät, - 10.
-
Umformen von Metallen, - 11.
-
Trennen und Abtragen, - 12.
-
Fügen, - 13.
-
Legieren und Schmelzen, - 14.
-
Anfertigen von Kleinwerkzeugen, - 15.
-
Behandeln von Oberflächen, - 16.
-
Erkennen und Zuordnen von Edelsteinen und organischen Stoffen, - 17.
-
Anfertigen und Montieren von Zargen und Fassungen, - 18.
-
Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Chaton-, Zargen- und angeriebenen Fassungen, - 19.
-
Anfertigen von Verschnitt, - 20.
-
Fassen von Unedel- und Edelsteinen in Verschnittfassungen und kombinierten Fassungen.