Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Edelsteinschleifer/Edelsteinschleiferin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.
EdlStSchlAusbV § 1 Anwendungsbereich
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinschleifer/zur Edelsteinschleiferin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.