Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
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Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, - 6.
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Bearbeiten oder Herstellen von Kleinwerkzeugen und Schleifscheiben durch Spanen, - 7.
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Prüfen und Beurteilen von Edelsteinen, synthetischen Steinen und künstlichen Produkten, - 8.
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Handhaben und Lagern von Betriebsstoffen, - 9.
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Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, - 10.
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Prüfen und Messen, - 11.
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Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, - 12.
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Vorbereiten von Steinen zum Schleifen, - 13.
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Schleifen, Polieren und Bohren von Steinen, - 14.
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Nachbereiten von Edelsteinen.