Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
EEG 2014 § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
Referenzen
Zitiert von
|
Urteil vom Bundesgerichtshof - XIII ZR 4/21
28. Juni 2022
|
XIII ZR 4/21 | 28. Juni 2022 |