Der Anbieter trägt die Kosten für die Durchführung des Prüfverfahrens. Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltordnung (Anlage 5).
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EEMD-ZVAnl I § 10 Entgeltpflicht
Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen
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Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.