EG-FGV 2011 § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872, 873) außer Kraft.

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