In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses Gesetz auch für Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 1. Januar 1999 begründet worden sind.
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EGInsO Art 104 Anwendung des neuen Rechts
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
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