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EhfG § 4 Entwicklungsdienstvertrag

Entwicklungshelfer-Gesetz

(1) Der Träger hat mit dem Entwicklungshelfer einen schriftlichen Vertrag über den Entwicklungsdienst und den Vorbereitungsdienst abzuschließen, der folgende Leistungen des Trägers vorsehen muß:

1.
Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs (Unterhaltsleistungen);
2.
eine nach Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungsbeihilfe; dies gilt auch, wenn der Entwicklungsdienst vorzeitig beendet wird; vor Ablauf von sechs Monaten jedoch nur dann, wenn der Entwicklungshelfer die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat. Die Wiedereingliederungsbeihilfe gilt nicht als Einkommen im Sinne von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Förderung der Ausbildung, beruflichen Fortbildung und Umschulung,
3.
Erstattungen der notwendigen Reisekosten,
4.
die Übernahme der Pflichten, die nach dem Bundesurlaubsgesetz und dem Mutterschutzgesetz dem Arbeitgeber obliegen.

(2) In dem Vertrag über den Entwicklungsdienst und den Vorbereitungsdienst können weitere Leistungen zur sozialen Sicherung des Entwicklungshelfers, seines Ehegatten und seiner unterhaltsberechtigten Kinder im Rahmen der vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 2 erlassenen Auflagen vereinbart werden.

(3) Die Vorschriften dieses Gesetzes, die sich auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Ehe beziehen, gelten entsprechend für das Bestehen oder frühere Bestehen einer Lebenspartnerschaft. Die Vorschriften, die sich auf den Ehegatten beziehen, gelten entsprechend für den Lebenspartner.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht - B 10 EG 1/20 R
24. März 2022
B 10 EG 1/20 R 24. März 2022
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (21. Senat) - L 21 U 117/17
9. Dezember 2021
L 21 U 117/17 9. Dezember 2021
Urteil vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (3. Senat) - L 3 KG 2/19
11. Februar 2020
L 3 KG 2/19 11. Februar 2020
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (18. Senat) - L 18 AL 99/15
9. März 2016
L 18 AL 99/15 9. März 2016
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 11 EG 3121/13
18. November 2014
L 11 EG 3121/13 18. November 2014
Urteil vom Bundessozialgericht (10. Senat) - B 10 KG 1/13 R
26. März 2014
B 10 KG 1/13 R 26. März 2014
Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 4 Ca 2715/10
12. Januar 2012
4 Ca 2715/10 12. Januar 2012
Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 807/10
11. Januar 2011
12 Sa 807/10 11. Januar 2011