Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft:
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Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik - Landwirtschaftsanpassungsgesetz - vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 642) - a)
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In § 44 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Wirtschaftsgebäuden" ein Komma und die Worte "Milchreferenzmengen, Lieferungsrechte für Zuckerrüben" eingefügt. - b)
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§ 53 Abs. 3 wird gestrichen. - c)
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§ 69 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 wird gestrichen.