EinigVtr Anlage II Kap XVI B III Anlage II Kapitel XVI

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands

Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft:
Verordnung über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 15. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 170)
mit folgender Maßgabe:
Diese Verordnung gilt solange, als für die Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen tarifvertragliche Regelungen noch nicht getroffen sind.

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