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Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Durchführung und Auslegung des am 31. August 1990 in Berlin unterzeichneten Vertrages zwischen der Bu

Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Deutsche Demokratische Republik -
in dem Bestreben, die Durchführung und Auslegung des am 31. August 1990 in Berlin unterzeichneten Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - sicherzustellen,
in Ausfüllung des Artikels 9 Abs. 3 des Einigungsvertrags -
sind übereingekommen, eine Vereinbarung mit den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen:

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